Frei von Einfuhrabgaben sind z.B.:
200 Zigaretten (Mindestalter: 17
Jahre)
1 Liter Spirituosen mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol (Mindestalter: 17 Jahre)
500 Gramm Kaffee (Mindestalter:
15 Jahre)
50 Gramm Parfüm
Arzneimittel in einer dem
persönlichen Bedarf entsprechenden Menge
Andere Waren bis zu einem
Warenwert von insgesamt 175 EUR
Es wird empfohlen, größere elektrische Geräte (Videokameras, tragbare
Fernseher, Videorekorder, o.ä.) bei der Einreise zu deklarieren, da man sonst u. U.
Ausfuhrzoll bezahlen muß.
Geschenke für Malteser müssen theoretisch immer deklariert werden. Für
die Ausfuhr von Gemälden, die älter als 50 Jahre sind, sowie für Möbel, die schon vor
mindestens 100 Jahren das Licht der Welt erblickt haben, benötigen Sie eine Genehmigung
der Museumsverwaltung zur Vorlage beim Zollamt.
Artenschutz
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf lebende
Urlaubssouvenirs und Erzeugnisse aus Pflanzen und Tieren zu verzichten.
Auch Korallenbruchstücke, Schalen von Riesenmuscheln, Gehäuse von
Fechterschnecken und andere typische Fernreisesouvenirs fallen unter den Artenschutz.
Die Tatsache, dass bestimmte Waren öffentlich an Ständen oder in
seriösen Geschäften angeboten werden, ist kein Indiz dafür, dass es sich hierbei nicht
um eine geschützte Art handelt.
"Fliegenden Händlern", die Urlauber davon überzeugen möchten,
dass ein bestimmtes Tier, eine Pflanze oder ein Erzeugnis nicht artgeschützt ist, darf
man keinen Glauben schenken. Oftmals wollen sie nur ihre Ware verkaufen.
Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren
daraus ist entweder gänzlich untersagt oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
möglich.
Festgestellte Verstöße werden strikt verfolgt und der Beteiligte muss
neben der Einziehung mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen.
Marken- und Produktpiraterie
Bekleidung, Taschen, Uhren, Kosmetika, Fanartikel, Ersatzteile etc.
namhafter Hersteller werden im Urlaubsland häufig zu Billigstpreisen angeboten. Dabei
handelt es sich allerdings nur um vermeintliche Schnäppchen. Anstelle der begehrten
Markenartikel handelt es sich häufig um illegal und in schlechter Qualität hergestellte
Kopien.
Neben dem Schaden für die Hersteller der Originalware können diese
Falsifikate auch die Gesundheit und sogar das Leben von Personen gefährden. So werden
beispielsweise bei der Herstellung von Textilien häufig giftige Farbstoffe verwendet. Bei
angebotenen KfzErsatzteilen muss man davon ausgehen, dass diese keiner
Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sind.
Daher dürfen derartige Waren nur für den eigenen Gebrauch innerhalb
der o.a. Einreisefreimengen mitgebracht werden.
Andernfalls werden selbst geringe Mengen vom Zoll beschlagnahmt und können
zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.
Weitere Infos
Zoll-Infocenter - http://www.zoll-d.de
Postfach 50 01 51
D-60391 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 46 99 76 - 00, Fax: 069 / 46 99 76 - 99
eMail: info@zoll-infocenter.de
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