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Zollbestimmungen

GUIDE > Reise-Infos > Einreise > Zollbestimmungen

Die wichtigsten Freimengen und Freigrenzen für Reisemitbringsel, die aus Malta (sog. Drittland) eingeführt werden; Einfuhrverbote

Frei von Einfuhrabgaben sind z.B.:

  • 200 Zigaretten (Mindestalter: 17 Jahre)

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol (Mindestalter: 17 Jahre)

  • 500 Gramm Kaffee (Mindestalter: 15 Jahre)

  • 50 Gramm Parfüm

  • Arzneimittel in einer dem persönlichen Bedarf entsprechenden Menge

  • Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR

Es wird empfohlen, größere elektrische Geräte (Videokameras, tragbare Fernseher, Videorekorder, o.ä.) bei der Einreise zu deklarieren, da man sonst u. U. Ausfuhrzoll bezahlen muß.

Geschenke für Malteser müssen theoretisch immer deklariert werden. Für die Ausfuhr von Gemälden, die älter als 50 Jahre sind, sowie für Möbel, die schon vor mindestens 100 Jahren das Licht der Welt erblickt haben, benötigen Sie eine Genehmigung der Museumsverwaltung zur Vorlage beim Zollamt.

  Artenschutz

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf lebende Urlaubssouvenirs und Erzeugnisse aus Pflanzen und Tieren zu verzichten.

Auch Korallenbruchstücke, Schalen von Riesenmuscheln, Gehäuse von Fechterschnecken und andere typische Fernreisesouvenirs fallen unter den Artenschutz.

Die Tatsache, dass bestimmte Waren öffentlich an Ständen oder in seriösen Geschäften angeboten werden, ist kein Indiz dafür, dass es sich hierbei nicht um eine geschützte Art handelt.

"Fliegenden Händlern", die Urlauber davon überzeugen möchten, dass ein bestimmtes Tier, eine Pflanze oder ein Erzeugnis nicht artgeschützt ist, darf man keinen Glauben schenken. Oftmals wollen sie nur ihre Ware verkaufen.

Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist entweder gänzlich untersagt oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

Festgestellte Verstöße werden strikt verfolgt und der Beteiligte muss neben der Einziehung mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen.

  Marken- und Produktpiraterie

Bekleidung, Taschen, Uhren, Kosmetika, Fanartikel, Ersatzteile etc. namhafter Hersteller werden im Urlaubsland häufig zu Billigstpreisen angeboten. Dabei handelt es sich allerdings nur um vermeintliche Schnäppchen. Anstelle der begehrten Markenartikel handelt es sich häufig um illegal und in schlechter Qualität hergestellte Kopien.

Neben dem Schaden für die Hersteller der Originalware können diese Falsifikate auch die Gesundheit und sogar das Leben von Personen gefährden. So werden beispielsweise bei der Herstellung von Textilien häufig giftige Farbstoffe verwendet. Bei angebotenen Kfz–Ersatzteilen muss man davon ausgehen, dass diese keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sind.

Daher dürfen derartige Waren nur für den eigenen Gebrauch innerhalb der o.a. Einreisefreimengen mitgebracht werden.

Andernfalls werden selbst geringe Mengen vom Zoll beschlagnahmt und können zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.

  Weitere Infos

Zoll-Infocenter - http://www.zoll-d.de
Postfach 50 01 51
D-60391 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 46 99 76 - 00, Fax: 069 / 46 99 76 - 99

eMail: info@zoll-infocenter.de

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